
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. VERTRAGSPARTNER
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist:
Alexander Gotter
Diepoldplatz 12/17
1170 Wien
hello@alexgotter.com
+43 680 1329 893
2. VERTRAGSABSCHLUSS
Eine Bindung kommt durch Unterzeichnung des Angebots beziehungsweise durch schriftliche oder mündliche Zustimmung des:der Kund:in zustande. Durch die Annahme eines Angebots beziehungsweise die Abgabe einer Bestellung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen, sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn diese von Alexander Gotter schriftlich bestätigt werden.
3. PREISE UND ANFAHRTSKOSTEN
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Nach schriftlicher oder mündlicher Zustimmung des Auftrages seitens des:der Kund:in wird, sofern nicht anders vereinbart, eine Anzahlung von 20% der Produktionskosten berechnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Terminreservierung, wenn die Anzahlung die Zahlungsfrist von 14 Tagen überschreitet.
An- und Abreisen erfolgen von 1170 Wien. Für die Anfahrt werden 0,50 EUR/km verrechnet. Potenzielle Übernachtungen werden, sofern nicht von dem:der Auftraggeber:in organisiert, mit einer Pauschale von 120 EUR pro Person verrechnet. Bei Anreise mit Bahn oder dem Flugzeug werden die entstandenen Kosten gegen Beleg in Rechnung gestellt. Locationbesichtigungen und Testshoots werden, wenn nicht anders vereinbart mit EUR 150 pro Stunde zuzüglich Anfahrtskosten verrechnet. Zusätzliche Dienstleister:innen oder Assisten:innen werden nach Absprache auf eigene Rechnung dazu gebucht und sind im Angebot nicht enthalten. Ebenso werden Ausgaben für optionales Zusatzequipment von dem:der Kund:in übernommen und sind im Angebot nicht enthalten.
Der:die Auftraggeber:in erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten und diese spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der:die Kund:in für den Fall des Zahlungsverzugs, Alexander Gotter die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Alexander Gotter ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des ausständigen Betrages zu erbringen. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
4. AUFTRAGSABWICKLUNG
4.1 AUFNAHME
Alexander Gotter garantiert, dass alle Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt werden jedoch wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets einem künstlerischen Gestaltungsspielraum unterliegen und Reklamationen hinsichtlich der Gestaltung und der verwendeten technischen Mittel ausgeschlossen sind.
Alexander Gotter ist bemüht alle Aufträge selbst auszuführen, ist jedoch nach freiem Ermessen berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen und/oder wenn nötig Leistungen zu substituieren. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder über Alexander Gotter oder nach Absprache im Namen des:der Kund:in. Alexander Gotter wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
Für die Inhalte der produzierten Leistungen sowie für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes der gezeigten Personen ist der:die Kund:in verantwortlich. Weiters ist der:die Kund:in dazu verpflichtet, zur Verfügung gestellte Hilfsmittel auf Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass diese frei von Rechten Dritter und für den angestrebten Zweck einsetzbar sind. Alexander Gotter hält sich dafür schad- und klaglos.
Um das bestmöglichste Ergebnis zu garantieren, kann die Bearbeitungszeit, sofern nicht anders vereinbart, bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen. Sollten die Bilder innerhalb von 24 Stunden nach der Aufnahme benötigt werden wird das, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, mit einem Aufschlag von 50 % des Erstellungshonorars berechnet. Diese Möglichkeit besteht nur bei redaktionellen Reportagen oder Veranstaltungsdokumentationen, die einen halben Aufnahmetag nicht überschreiten.
Nach Fertigstellung des Auftrages werden die finalen Bilddaten, sofern nicht anders vereinbart digital und in voller Auflösung in einer passwortgeschützten Onlinegalerie übergeben. Diese ermöglicht den verlustfreien Download, sowie die Möglichkeit Fotos einfach und sicher mit Kolleg:innen und Endkund:innen zu teilen. Die digitale Plattform dient primär der Abgabe und ist daher in deren Bestehen zeitlich limitiert. RAW-Files, unbearbeitete Fotos sowie nicht ausgewählte Dateien gehören nicht zum Lieferumfang und werden an Auftraggeber:innen und/oder Endkund:innen nicht weitergegeben. Werden RAW-Files gewünscht, sind diese separat zu vergüten.
4.2 ABGABE DER BILDDATEN
Nach Abnahme eines fertiggestellten Auftrages ist der:die Kund:in selbst für die Sicherung und Aufbewahrung der Bilddaten zuständig. Für Alexander Gotter gibt es keine Verpflichtung, finale oder RAW-Daten aufzubewahren. Mit Abgabe der finalen Daten wird, sofern nicht anders vereinbart, die Rechnung per E-Mail zugesandt. Erst nach vollständigem Zahlungseingang gehen die vereinbarten Nutzungsrechte an den:die Auftraggeber:in beziehungsweise an den:die Endkund:in über. Mehr zu den Nutzungsrechten nachstehend im Punkt fünf. Sofern nicht anders vereinbart, bedürfen nachträgliche Änderungswünsche nach Abschluss des Auftrages einer gesonderten Beauftragung und sind zu vergüten.
5. BILD- UND NUTZUNGSRECHTE
Das Honorar inkludiert das im Kostenvoranschlag bzw. in der Abrechnung genannte Nutzungsrecht der finalen Bilddaten dem Endkunden gegenüber. Die Fotos können nur von dem:der Endkund:in und dem Fotografen selbst zum Zwecke der Eigenwerbung verwertet werden. Jedoch erlauben die Bildrechte dem:der Endkund:in die firmenexterne Weitergabe für redaktionelle Zwecke, nicht aber die Weitergabe oder den Weiterverkauf für private oder kommerzielle Zwecke an Dritte. Mit dem Erwerb dieser Nutzungsrechte ist bei firmeninternen Publikationen kein Bildnachweis verpflichtend anzugeben. Werden Bilddaten redaktionell verwendet, muss ein eindeutiger Bildnachweis gegeben sein (Bildnachweis: Alexander Gotter).
Das übertragene Werknutzungsrecht kann je nach Angebot zeitlich, inhaltlich, räumlich oder auf vereinzelte Medien beschränkt werden. Werden nachträglich weitere Bilder aus einem Produktionstag herausgekauft, werden diese wie im Angebot vereinbart oder basierend auf der entsprechenden Bearbeitungszeit pro Sujet nach Anwendungsumfang und separater Rechnungslegung verrechnet.
Der:die Kund:in verpflichtet sich, digitale Daten so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist (Metadaten).
Technische Veränderung der Fotos dürfen durch den:die Auftraggeber:in nicht vorgenommen werden und bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Jede Bearbeitung, Veränderung, Erweiterung oder Neuerstellung von Motiven auf Basis der gelieferten Bilder durch den Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz (z. B. Generative Fill, Image-to-Image-Prozesse) stellt eine unzulässige Nutzung dar. Eine derartige Nutzung ist gesondert anzufragen und ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Alexander Gotter untersagt. Entsteht durch KI-Generierung auf Basis der Originalfotos ein neues Werk (Compositing), bedarf dessen Nutzung einer gesonderten Freigabe und Honorierung.
Der Nutzung der von Alexander Gotter erstellten Bilder für das Training, die Einspeisung, die Optimierung oder das Text- und Data-Mining von KI-Systemen oder Algorithmen durch den:die Kund:in oder Dritte wird ausdrücklich widersprochen.
Alexander Gotter ist berechtigt in seinen Werbematerialien, insbesondere auch auf seiner Website, Facebook und Instagram oder bei sonstigen Medien die Sujets, Fotos oder Ausschnitte davon zu Zwecken der Eigenwerbung sowie Award-Einreichungen zu verwenden.
6. STORNOGEBÜHREN & AUSFALL
Wird der Auftrag seitens des:der Auftraggeber:in oder Endkund:in storniert kann die Anzahlung nicht rückerstattet werden. Weiters tritt folgendes Ausfallhonorar in Kraft: Bis zwei Monate vor dem gebuchten Termin 30% der Auftragssumme, ein Monat bis einen Tag vor dem gebuchten Termin 50 % der Auftragssumme. Wird der Auftrag verschoben wird mit selbigen Paramtern auf Basis der Erstellkosten gerechnet. Sind vor Auftragsabwicklung schon Kosten entstanden (Hotel, Transfer, Props etc.) werden auch diese Ausgaben in Rechnung gestellt. Alle Leistungen seitens Alexander Gotter, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Konzepte, Moodboards, Shotlists, Unterlagen zu Location- und Modelscouting) - auch einzelne Teile daraus - bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum des Fotografen und können jederzeit zurückverlangt werden. Der:die Kund:in haftet für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
7. DATENSCHUTZ UND DATENSICHERUNG
Um Aufträge so effizient wie möglich ausführen zu können, werden personenbezogene Daten gespeichert. Alle Informationen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben. Alexander Gotter haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Der:die Auftraggeber:in ist nach Erhalt des Auftragswerks für dessen Datensicherung verantwortlich. Mehr Informationen über Picdrop können via https://www.picdrop.com/web/de/privacy eingeholt werden.
8. SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Nebenabreden zum Vertrag oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz von Alexander Gotter zuständige Gericht vereinbart. Dieses Gericht hat ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. VERTRAGSPARTNER
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist:
Alexander Gotter
Diepoldplatz 12/17
1170 Wien
hello@alexgotter.com
+43 680 1329 893
2. VERTRAGSABSCHLUSS
Eine Bindung kommt durch Unterzeichnung des Angebots beziehungsweise durch schriftliche oder mündliche Zustimmung des:der Kund:in zustande. Durch die Annahme eines Angebots beziehungsweise die Abgabe einer Bestellung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen, sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn diese von Alexander Gotter schriftlich bestätigt werden.
3. PREISE UND ANFAHRTSKOSTEN
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Nach schriftlicher oder mündlicher Zustimmung des Auftrages seitens des:der Kund:in wird, sofern nicht anders vereinbart, eine Anzahlung von 20% der Produktionskosten berechnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Terminreservierung, wenn die Anzahlung die Zahlungsfrist von 14 Tagen überschreitet.
An- und Abreisen erfolgen von 1170 Wien. Für die Anfahrt werden 0,50 EUR/km verrechnet. Potenzielle Übernachtungen werden, sofern nicht von dem:der Auftraggeber:in organisiert, mit einer Pauschale von 120 EUR pro Person verrechnet. Bei Anreise mit Bahn oder dem Flugzeug werden die entstandenen Kosten gegen Beleg in Rechnung gestellt. Locationbesichtigungen und Testshoots werden, wenn nicht anders vereinbart mit EUR 150 pro Stunde zuzüglich Anfahrtskosten verrechnet. Zusätzliche Dienstleister:innen oder Assisten:innen werden nach Absprache auf eigene Rechnung dazu gebucht und sind im Angebot nicht enthalten. Ebenso werden Ausgaben für optionales Zusatzequipment von dem:der Kund:in übernommen und sind im Angebot nicht enthalten.
Der:die Auftraggeber:in erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten und diese spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der:die Kund:in für den Fall des Zahlungsverzugs, Alexander Gotter die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Alexander Gotter ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des ausständigen Betrages zu erbringen. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
4. AUFTRAGSABWICKLUNG
4.1 AUFNAHME
Alexander Gotter garantiert, dass alle Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt werden jedoch wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets einem künstlerischen Gestaltungsspielraum unterliegen und Reklamationen hinsichtlich der Gestaltung und der verwendeten technischen Mittel ausgeschlossen sind.
Alexander Gotter ist bemüht alle Aufträge selbst auszuführen, ist jedoch nach freiem Ermessen berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen und/oder wenn nötig Leistungen zu substituieren. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder über Alexander Gotter oder nach Absprache im Namen des:der Kund:in. Alexander Gotter wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
Für die Inhalte der produzierten Leistungen sowie für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes der gezeigten Personen ist der:die Kund:in verantwortlich. Weiters ist der:die Kund:in dazu verpflichtet, zur Verfügung gestellte Hilfsmittel auf Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass diese frei von Rechten Dritter und für den angestrebten Zweck einsetzbar sind. Alexander Gotter hält sich dafür schad- und klaglos.
Um das bestmöglichste Ergebnis zu garantieren, kann die Bearbeitungszeit, sofern nicht anders vereinbart, bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen. Sollten die Bilder innerhalb von 24 Stunden nach der Aufnahme benötigt werden wird das, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, mit einem Aufschlag von 50 % des Erstellungshonorars berechnet. Diese Möglichkeit besteht nur bei redaktionellen Reportagen oder Veranstaltungsdokumentationen, die einen halben Aufnahmetag nicht überschreiten.
Nach Fertigstellung des Auftrages werden die finalen Bilddaten, sofern nicht anders vereinbart digital und in voller Auflösung in einer passwortgeschützten Onlinegalerie übergeben. Diese ermöglicht den verlustfreien Download, sowie die Möglichkeit Fotos einfach und sicher mit Kolleg:innen und Endkund:innen zu teilen. Die digitale Plattform dient primär der Abgabe und ist daher in deren Bestehen zeitlich limitiert. RAW-Files, unbearbeitete Fotos sowie nicht ausgewählte Dateien gehören nicht zum Lieferumfang und werden an Auftraggeber:innen und/oder Endkund:innen nicht weitergegeben. Werden RAW-Files gewünscht, sind diese separat zu vergüten.
4.2 ABGABE DER BILDDATEN
Nach Abnahme eines fertiggestellten Auftrages ist der:die Kund:in selbst für die Sicherung und Aufbewahrung der Bilddaten zuständig. Für Alexander Gotter gibt es keine Verpflichtung, finale oder RAW-Daten aufzubewahren. Mit Abgabe der finalen Daten wird, sofern nicht anders vereinbart, die Rechnung per E-Mail zugesandt. Erst nach vollständigem Zahlungseingang gehen die vereinbarten Nutzungsrechte an den:die Auftraggeber:in beziehungsweise an den:die Endkund:in über. Mehr zu den Nutzungsrechten nachstehend im Punkt fünf. Sofern nicht anders vereinbart, bedürfen nachträgliche Änderungswünsche nach Abschluss des Auftrages einer gesonderten Beauftragung und sind zu vergüten.
5. BILD- UND NUTZUNGSRECHTE
Das Honorar inkludiert das im Kostenvoranschlag bzw. in der Abrechnung genannte Nutzungsrecht der finalen Bilddaten dem Endkunden gegenüber. Die Fotos können nur von dem:der Endkund:in und dem Fotografen selbst zum Zwecke der Eigenwerbung verwertet werden. Jedoch erlauben die Bildrechte dem:der Endkund:in die firmenexterne Weitergabe für redaktionelle Zwecke, nicht aber die Weitergabe oder den Weiterverkauf für private oder kommerzielle Zwecke an Dritte. Mit dem Erwerb dieser Nutzungsrechte ist bei firmeninternen Publikationen kein Bildnachweis verpflichtend anzugeben. Werden Bilddaten redaktionell verwendet, muss ein eindeutiger Bildnachweis gegeben sein (Bildnachweis: Alexander Gotter).
Das übertragene Werknutzungsrecht kann je nach Angebot zeitlich, inhaltlich, räumlich oder auf vereinzelte Medien beschränkt werden. Werden nachträglich weitere Bilder aus einem Produktionstag herausgekauft, werden diese wie im Angebot vereinbart oder basierend auf der entsprechenden Bearbeitungszeit pro Sujet nach Anwendungsumfang und separater Rechnungslegung verrechnet.
Der:die Kund:in verpflichtet sich, digitale Daten so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist (Metadaten).
Technische Veränderung der Fotos dürfen durch den:die Auftraggeber:in nicht vorgenommen werden und bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Jede Bearbeitung, Veränderung, Erweiterung oder Neuerstellung von Motiven auf Basis der gelieferten Bilder durch den Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz (z. B. Generative Fill, Image-to-Image-Prozesse) stellt eine unzulässige Nutzung dar. Eine derartige Nutzung ist gesondert anzufragen und ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Alexander Gotter untersagt. Entsteht durch KI-Generierung auf Basis der Originalfotos ein neues Werk (Compositing), bedarf dessen Nutzung einer gesonderten Freigabe und Honorierung.
Der Nutzung der von Alexander Gotter erstellten Bilder für das Training, die Einspeisung, die Optimierung oder das Text- und Data-Mining von KI-Systemen oder Algorithmen durch den:die Kund:in oder Dritte wird ausdrücklich widersprochen.
Alexander Gotter ist berechtigt in seinen Werbematerialien, insbesondere auch auf seiner Website, Facebook und Instagram oder bei sonstigen Medien die Sujets, Fotos oder Ausschnitte davon zu Zwecken der Eigenwerbung sowie Award-Einreichungen zu verwenden.
6. STORNOGEBÜHREN & AUSFALL
Wird der Auftrag seitens des:der Auftraggeber:in oder Endkund:in storniert kann die Anzahlung nicht rückerstattet werden. Weiters tritt folgendes Ausfallhonorar in Kraft: Bis zwei Monate vor dem gebuchten Termin 30% der Auftragssumme, ein Monat bis einen Tag vor dem gebuchten Termin 50 % der Auftragssumme. Wird der Auftrag verschoben wird mit selbigen Paramtern auf Basis der Erstellkosten gerechnet. Sind vor Auftragsabwicklung schon Kosten entstanden (Hotel, Transfer, Props etc.) werden auch diese Ausgaben in Rechnung gestellt. Alle Leistungen seitens Alexander Gotter, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Konzepte, Moodboards, Shotlists, Unterlagen zu Location- und Modelscouting) - auch einzelne Teile daraus - bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum des Fotografen und können jederzeit zurückverlangt werden. Der:die Kund:in haftet für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
7. DATENSCHUTZ UND DATENSICHERUNG
Um Aufträge so effizient wie möglich ausführen zu können, werden personenbezogene Daten gespeichert. Alle Informationen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben. Alexander Gotter haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Der:die Auftraggeber:in ist nach Erhalt des Auftragswerks für dessen Datensicherung verantwortlich. Mehr Informationen über Picdrop können via https://www.picdrop.com/web/de/privacy eingeholt werden.
8. SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Nebenabreden zum Vertrag oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz von Alexander Gotter zuständige Gericht vereinbart. Dieses Gericht hat ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.